Inhaltsbereich
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete werden ausgewiesen, damit oberirdische Gewässer genug Ausbreitungsraum haben, bei einem Hochwasser ohne größeren Schaden über die Ufer zu treten. Für diese Überschwemmungsgebiete gelten Nutzungsbeschränkungen wie z. B. das Verbot hier Bauten zu errichten, die einen Abfluss des Wassers verhindern könnten. Nach § 76 WHG Wasserhaushaltsgesetz werden diese Überschwemmungsgebiete behördlich von der Unteren Wasserbehörde festgesetzt und öffentlich gemacht, so dass sich alle Nutzer*innen darauf einstellen können. Mit der Ausführung beauftragt ist lt. Zuständigkeitsverordnung (ZustVO-Wasser) der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für Gewässer der Region Hannover.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN hat für den Bereich der Region Hannover, der von einem hundertjährigen Hochwasser der Burgdorfer Aue, der Neuen Aue, der Alten Aue, der Thöse, des Hechtgrabens, der Seebeeke, des Lehrter Bachs, des Immensen-Arpker Grabens, des Wietzegrabens und des Billerbachs überschwemmt werden kann, Überschwemmungsgebiete ermittelt. Die Stadt Sehnde ist mit der Burgdorfer Aue, dem Billerbach, dem Wietzegraben und dem Lehrter Bach betroffen.
Weitere Informationen und Links finden Sie unten.