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Haushaltsplan
© Stadt SehndeWas ist der Haushalt?
Der Haushalt verteilt die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Er ermächtigt die Verwaltung die vielfältigen Aufgaben der Kommune zu erfüllen.
Zudem werden hier die strategischen Schwerpunkte des zukünftigen Handelns der Stadt aufgezeigt, die sich aus den diversen Zielsetzungen im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung ergeben.
Insbesondere werden hier investive Maßnahmen, wie den Bau einer neuen Krippe oder den Kauf eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr sowie die Finanzierung hierfür dargestellt.
Der Haushalt einer Kommune muss ausgeglichen sein! Dies bedeutet, dass die Aufwendungen nur so hoch sein dürfen, wie die Erträge. Auch Investitionskredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn keine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht, um spätere Generationen nicht mit weiteren Aufwendungen zu belasten.
Die Haushalte der letzten Jahre weisen allerdings planmäßige Haushaltsfehlbeträge aus, so dass die Stadt verpflichtet ist, für diese Haushaltsjahre so genannte Haushalts-sicherungskonzepte aufzustellen. Hierin ist festzulegen innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich wieder erreicht, Fehlbeträge abgebaut und wie das Entstehen von neuen Fehlbeträgen zukünftig vermieden werden soll.
Diese Fehlbeträge müssen von den nachfolgenden Generationen zusätzlich zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen durch Überschüsse erwirtschaftet werden.
Woher kommen die Erträge?
Die Stadt Sehnde erzielt Erträge aus den Realsteuern, wie z.B. den Grundsteuern, der Gewerbesteuer, den Zuweisungen des Landes und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Lediglich bei den Hebesätzen der Realsteuern besteht ein Handlungsspielraum der Kommune über die Höhe.
Die Zuweisungen des Landes u.ä. sind von der Kommune nicht beeinflussbar.
Wohin gehen die Aufwendungen?
Der Sehnder Haushalt hat feste Ansätze für die Unterhaltung der städtischen Gebäude und Einrichtungen sowie für so genannte Pflichtleistungen wie Brandschutz, öffentliche Sicherheit, Kinderbetreuung und schulische Bildung. Über diese gesetzliche Aufgaben-erfüllung hinaus bietet die Stadt weitere zusätzliche Angebote und Leistungen an, beispielsweise die Kinderbetreuung über vier Stunden täglich hinaus.
Die weiteren rein freiwilligen Leistungen und die damit verbundenen Aufwendungen machen nur einen geringen Anteil an den Gesamt-aufwendungen aus, wie z.B. Zuschüsse an Vereine und Verbände. Aber nur bei den freiwilligen Leistungen der Pflichtaufgaben und den rein freiwilligen Leistungen besteht Steuerungspotential.
Dokumente
Haushaltsplan 2023/2024 (5 MB) |