Bürger*innen-Service
Kunde im Bürgerbüro © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 881 KB - 3641 x 2588 Unter dem Motto "Wir machen vieles ... einfach!" finden Sie im Bürgerbüro Ansprechpartner*innen zu allen Fragen rund um Wohnsitzänderungen, Ausweis- und Passdokumente, KFZ-Zulassungswesen, Fundsachen, melderechtlichen Bescheinigungen und mehr.
Außerdem halten wir viele Vordrucke und Antragsformulare für Sie vor, z.B. für Kinderbetreuungen, für die Steuererklärung, für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), für Schwerbehindertenausweise.
move-congerdesign, pixabay © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 61 KB - 640 x 417 An- und Ummeldungen, Meldeauskünfte und Meldebescheinigungen
Sind Sie nach Sehnde gezogen oder innerhalb von Sehnde umgezogen?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden müssen.
Bringen Sie Ihren Personalausweis, die Wohnungsgeber*innen-Bescheinigung und gegebenenfalls Ihre Fahrzeugpapiere für die Adressänderung mit.
Sollten Sie sich das erste Mal in Sehnde anmelden, ist die Vorlage Ihrer Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) von Vorteil.
Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht notwendig und erfolgt automatisch bei Anmeldung.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung im Bürgerbüro erforderlich. Diese kann eine Woche vor der Ausreise erfolgen.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
Kinderreisepässe, MW, pixabay © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 123 KB - 640 x 426 Personalausweise, Reise- und Kinderpässe
Personalausweis: Eine Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Es besteht die Möglichkeit, freiwillig Fingerabdrücke abzugeben. Diese erhöhen die Fälschungssicherheit des Dokumentes.
Reisepass: Seit dem 1.11.2007 werden zusätzlich zum digitalen Passfoto auf dem Chip im elektronischen Reisepass (ePass) auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.
Die Fingerabdrücke sind nur auf dem Chip im ePass gespeichert. Sie werden bei der Antragsbehörde und der Bundesdruckerei sofort nach Fertigstellung bzw. Aushändigung gelöscht!
Einen Reisepass benötigen Sie nicht für alle Reisen. Nähere Informationen zu benötigten Dokumenten finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Kinderreisepass: Seit dem 26.6.2012 benötigen Kinder bei Auslandreisen ein eigenes Reisedokument. Eintragungen im Reisepass der Eltern sind nicht mehr gültig.
Bei der Neubeantragung und bei der Verlängerung der Dokumente müssen die Kinder anwesend sein.
Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. In derartigen Fällen ist ein Reisepass erforderlich. Auch hier empfehlen wir Ihnen die Informationen des Auswärtigen Amtes.
eID-Karte: Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können seit dem 01.01.2021 einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
Wie der neue Personalausweis enthält die eID-Karte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaber*innen können sich damit sicher und einfach online ausweisen und dadurch vieles digital erledigen. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Hinweise:
- Die Anträge für Personalausweise, Reisepässe und die eID-Karte werden direkt im Bürgerbüro bearbeitet und zur Fertigstellung an die Bundesdruckerei in Berlin weitergeleitet - Sie können vorab kein Formular auszufüllen.
- Kinderreisepässe werden sofort im Bürgerbüro ausgestellt.
- Nach Ablauf der Gültigkeit müssen neue Dokumente beantragt werden - eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Ausgabe der fertigen Dokumente erfolgt im Bürgerbüro. Bitte denken Sie daran, Ihre abgelaufenen Dokumente mitzubringen.
- Alle Dokumente sind gebührenpflichtig!
- Den Bearbeitungsstand Ihrer Dokumente können Sie jederzeit nachvollziehen: Statusabfrage für beantragte Dokumente
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
Wir bieten Ihnen zwei Beglaubigungsarten an:
1. die amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen
2. die amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Amtlich beglaubigt werden Dokumente wenn
- die Urschrift von einer anderen deutschen Behörde erstellt wurde
- die Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
Folgende Dokumente bzw. Unterschriften werden nicht amtlich beglaubigt:
- Personenstandsurkunden
- Führerscheine, Waffenbesitzkarten, Jagdscheine, Angelscheine
- Ausländische Urkunden (wenn keine Übersetzung von einem vereidigtem Dolmetscher vorgelegt werden kann)
- Führungszeugnisse, Gewerberegisterauszüge
- Auszüge aus dem Handelsregister, dem Liegenschaftskataster und dem Vereinsregister
- Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Unterschriften unter Vorsorge- und Patientenvollmachten
- Ausländische Ausweisdokumente
- Gerichtsentscheidungen, Grundbucheintragungen, Testamente
- Betreuerausweise, Bestallungsurkunden
- Zulassungsbescheinigungen Teil II + Teil I
- Bebauungspläne
- Kaufverträge, Schenkungsverträge, u. ä.
- Einladungen von Verwandten und Freunden aus dem Ausland
- Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten für die Mitnahme von Kindern im Ausland
- Schriftstücke die offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich sind
Unterschriften oder Handzeichen werden nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart unserer Mitarbeitenden vollzogen werden.
Angeln, the digital way, pixabay © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 154 KB - 640 x 426 Wenn Sie in Deutschland in offenen Gewässern fischen wollen, benötigen Sie neben der Genehmigung der Eigentümer*innen beziehungsweise Pächter*innen einen gültigen Fischereischein.
Voraussetzungen für einen Fischereischein sind:
- bestandene Fischerprüfung (auch aus anderen Bundesländern)
- Vollendung des 14. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit
Den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines finden Sie unten unter Formulare.
Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
Führerschein, Andreas Breitling, pixabay © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 187 KB - 640 x 426 Antragsannahme und Weiterleitung
Folgende Anträge liegen bei uns im Bürgerbüro für Ihren Führerschein bereit:
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins
- Antrag auf Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Gültigkeit
- Antrag auf internationalen Führerschein
Wir händigen Ihnen die Anträge und alle Unterlagen aus, nehmen Ihre Anträge entgegen und leiten sie an die Region Hannover als zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiter.
Für fachliche Informationen und zur Klärung von Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde.
Sollten Sie aus beruflichen oder anderen Gründen ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses bei uns im Bürgerbüro beantragen. Dabei wird zwischen folgenden Arten des Führungszeugnisses unterschieden:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
- als erweitertes Führungszeugnis (privat oder behördlich)
- als europäisches Führungszeugnis
Für das erweiterte Führungszeugnis ist, die schriftliche Aufforderung vorzulegen.
Ihr Antrag wird bei Antragstellung vom Bürgerbüro an das Bundesamt für Justiz übermittelt. Von dort erhalten Sie die Rückantwort innerhalb von ein bis zwei Wochen, bei Behörden wird das Führungszeugnis direkt zugeschickt.
Sie können das Führungszeugnis mit dem neuen Personalausweis auch online beantragen - siehe Dienstleistungen in der Spalte rechts.
Schlüsselbund, Capi23auto, pixabay © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 187 KB - 640 x 426 Wenn Sie einen Wertgegenstand (Wert von mehr als 10,- EUR) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund im Bürgerbüro abgeben. Wir fertigen eine Fundanzeige - Daten zur Fundsache, zum Fundort und Fundzeit sowie ihre Personalien werden aufgenommen, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sofern sich nach Fristablauf keine Eigentümer*in feststellen lässt.
Unter dem Link https://www.e-fund.eu/fundbueros.php können Sie jederzeit nachschauen, ob Ihr Eigentum bei uns abgegeben worden ist.
Wir sind verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich innerhalb dieser Zeit keine Eigentümer*in, haben Sie als Finder*in Anspruch auf den Gegenstand.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie auch in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber*innen, Jugendliche nicht beschäftigen. Die hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsscheine werden im hiesigen Bürgerbüro an die Jugendlichen unter 18 Jahren oder deren Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.