Inhaltsbereich
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwertkarte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und werden einmal jährlich in Bodenrichtwertkarten nachgewiesen.
Die Ermittlung und Bekanntmachung erfolgt durch Gutachterausschüsse. Für Grundstücke in Sanierungsgebieten werden von Gutachterausschüssen auf Antrag der Gemeinden Bodenrichtwerte für abweichende Zeitpunkte ermittelt. Die Geschäftsstellen erteilen jedermann mündlich oder schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte und Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten. Hierfür werden Gebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
Die von den Gutachterausschüssen ermittelten und beschlossenen Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen werden jährlich in einer gesonderten "Bodenrichtwertkarte für landwirtschaftliche Nutzflächen" herausgegeben. Sie enthält die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünlandflächen und ist ebenfalls gegen Gebühr zu erhalten.
Kontakt: LGLN - Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Lagepläne zum Bauvorhaben
Bei der Behörde LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) -Katasteramt -
oder den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren können gegen Gebühr auch Lagepläne (z.B. für Bauanträge) gefertigt werden.
Adressen finden Sie unter Links zum Thema Bauen
Liegenschaftsvermessungen
Die Behörde LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) -Katasteramt -
und die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure führen auch kostenpflichtig Vermessungen für Grenzen und Gebäude sowie Grenzveränderungen (z.B. für Grundstücksteilungen)
Adressen finden Sie unter Links zum Thema Bauen