Notgruppen-Betreuung in den Kitas; Erstattung Kita-Gebühren und Essengeld
Zurzeit erhalten wir viele Anfragen, ob die Kita-Gebühren und das Essengeld während des Lockdowns erstattet werden. In der Kita-Gebührensatzung der Stadt Sehnde ist folgende Regelung enthalten:
„Eine Schließung der Kindertagesstätte für die Dauer von bis zu 10 zusammenhängenden Betreuungstagen aus betrieblichen oder zwingenden Gründen (z.B. übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Streik) berechtigt nicht zur Kürzung der Gebühren. Wird diese Frist überschritten, erfolgt ab dem 11. Schließtag in Folge eine Erstattung der Kitagebühren und des Essensgeldes für den gesamten Schließungszeitraum.“
Eine Erstattung der Gebühren ab dem 11. Schließtag ist satzungsgemäß vorgesehen.
Die Verwaltung plant in Anlehnung an die hierzu im letzten Jahr getroffene Regelung eine pauschale monatliche Erstattung der Kita-Gebühren für die gesamte Dauer des Lockdown. Damit wäre lediglich das Essengeld für diejenigen Kinder zu zahlen, die sich in der Notbetreuung befinden. Hierzu ist jedoch eine politische Entscheidung erforderlich, die für Mitte Februar 2021 geplant ist.
Wir werden die Entscheidung dann zeitnah umsetzen, d. h. etwaige Erstattungen umgehend in die Wege leiten. Der Vorschlag zur politischen Beratung beinhaltet zur praktischen Umsetzung das Aussetzen der Februarzahlung und damit den Ausgleich der für Januar gezahlten Kita-Gebühr. Die weiteren Erstattungen bzw. das weitere Aussetzen des Einzugs der Kita-Gebühren richten sich dann nach der Dauer des Lockdown.
Aktuelle Informationen zur unseren Einrichtungen, den geltende Regelungen auf Bundes, Landes und Regionsebene, detaillierte Fallzahlen und weitere Informationen finden Sie unter www.sehnde.de/corona