Ab dem 11.01.2021 Notbetreuung in den Kitas
In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist geregelt, dass vom Montag, 11.01.2021 bis zunächst zum 29.01.2021 alle Kindertagesstätten den regulären Betrieb einstellen und eine Notbetreuung für bis zu 50% der Kinder anbieten (sog. Szenario C).
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht
- Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden, sowie
- besondere Härtefälle (immer Einzelfallentscheidung).
Es können Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist.
Berufszweige von allgemeinem öffentlichen Interesse sind beispielsweise die Bereiche Gesundheit (medizinischer Bereich, pflegerischer Bereich, Labordiagnostik, Impfstoffentwicklung und -herstellung), Polizei, Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz, Kindertageseinrichtungen und Schulen, soziale und gesundheitsrelevante Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Bestattungswesen und Handwerkernotdienste, Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz), Entsorgung, Ernährung und Hygiene (Lebensmittelversorgung und die Grundversorgung täglicher Bedarfe), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung und Aufrechterhaltung der Netze), Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation, der Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche, Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für systemrelevante Bereiche/Berufsgruppen, ÖPNV), . Auch Beschäftigte die dringend benötigt werden zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sind diesem Bereich zuzuordnen.
Die beispielhafte Nennung der Berufsgruppen ist nicht abschließend. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht.
Wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, füllen Sie bitte die „Bedarfsmeldung Notfallbetreuung“ aus und reichen sie schnellstmöglich – am besten per Mail – im Fachdienst Kindertagesstätten und Jugend ein. Die im Antrag geforderten aktuellen Arbeitgeberbescheinigungen können Sie im Zweifelsfall zeitnah nachreichen, wichtig ist der Eingang des Antrages bei uns im Fachdienst!
Das Formular finden Sie auch unten als word und pdf- Datei.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Fachdienstes selbstverständlich zur Verfügung.