Pressemitteilung der Region Hannover, 6.4.2021
Keine Ausgangssperre mehr in der Region Hannover: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag, 6. April 2021, die Beschwerde der Region Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zur Ausgangssperre vom 2. April zurückgewiesen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ursprünglich galt für den Zeitraum vom 1. bis 12. April in der Region Hannover eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung infrage gestellt.
Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt hätten.
Regionspräsident Hauke Jagau äußert sich zum Beschluss des OVG in einer Video-Botschaft: https://youtu.be/cCBPKEDPIkk
Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung
Ausgangsbeschränkung zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus "SARS-CoV-2" auf dem Gebiet der Region Hannover vom 31.03.2021
Az. 30.53.80 - 126/2021 (1)
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß §§ 28 Absatz 1 Satz 1, 28 a Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Absatz 2 Satz 2, § 18 Satz 1 Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 (Corona-VO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD folgende
Allgemeinverfügung:
Die Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus “SARS-CoV-2” auf dem Gebiet der Region Hannover vom 31.03.2021 (veröffentlicht unter 06.04.2021 Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Anordnung einer Ausgangsbe... ), wird ab dem 06.04.2021, 22.00 Uhr aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
Hannover, den 06.04.2021
Der Regionspräsident
Hauke Jagau
Veröffentlicht am 06.04.2021 - Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen finden Sie unten.