Die Region Hannover teilt mit, dass sie nachdem sich ein dritter Fall der sogenannten Vogelgrippe bestätigt hat, die Aufstallungspflicht in allen Umlandkommunen der Region Hannover angeordnet hat. Als zuständige Veterinärbehörde hat die Region Hannover 2.400 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 497.000 Tiere (Hühner, Puten, Enten und Gänse) registriert.
Nach der Verfügung der Region dürfen Geflügelhalter*innen ihre Tiere ab Mittwoch, 24. März, nicht mehr im Freien, sondern nur noch im Stall oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung halten. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Die Stallpflicht zum Schutz der Tiere vor einer Infektion ist genauso wichtig wie das Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen wie die Desinfektion, der Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten der Ställe und die sichere Lagerung von Einstreu und Futtermitteln, um einer Ausbreitung der Vogelgrippe in der Region entgegenzuwirken.
Zur Früherkennung einer möglichen Seucheneinschleppung gibt es beispielsweise für Hühner besondere Regeln: Falls in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent der Tiere sterben oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auftreten, müssen Tierärzte hinzugezogen werden, um die Vogelgrippe als Ursache auszuschließen. Bei Betrieben mit bis zu 100 Tieren liegt die Grenze der Verlustraten bei drei oder mehr Tieren.
Das Aufstellungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis Widerruf. Die Allgemeinverfügung ist im Netz unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
Geflügelhalter*innen werden dringend gebeten, sich bei dem Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Telefon: (0511) 616-23985 zu registrieren, sofern sie dies noch nicht gemacht haben.