Unterstützung rund ums Kind
Baby, Hand, Bild von RitaE, pixabay © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 30 KB - 640 x 432 Als Eltern haben Sie Anspruch auf verschiedene staatliche Leistungen für Ihr Kind / Ihre Kinder.
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt.
Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eltern können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides miteinander kombinieren.
Elterngeld
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Weitere Informationen finden Sie rechts unter Dienstleistungen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Für die Buchstaben A-D:
Frau Carmen Barkus
Tel. 05138 707-229, E-Mail: Carmen.Barkus@sehnde.de
Für die Buchstaben E-Z:
Frau Corinna Wedler
Tel. 05138 707-218, E-Mail: Corinna.Wedler@sehnde.de
Es gibt verschiedene Institutionen, die Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Viele Beratungsangebote finden Sie direkt in Sehnde.
Sprechstunden und Erreichbarkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle, des Jugendamtes und weiterer Institutionen finden Sie unter Service und Beratungen.
Informationen zum Kindergeld finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf und unter https://www.kindergeld.org
Für Sehnde ist die Familienkasse in Celle zuständig:
Familienkasse Celle
Am Wasserturm 31b
29223 Celle
Tel: 0800 / 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 / 4 5555 33 (Zahlungstermine)
Fax: 05141/961179
E-Mail: familienkasse-celle@arbeitsagentur.de
Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Zudem können Kosten der Schülerbeförderung und der Lernförderung übernommen werden. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Ansprüche auf
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) oder auf
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld
Eine Berechtigung besteht ebenfalls, wenn durch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe erst eine Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden auch die Leistungen für das Bildungspaket wesentlich verbessert (ab dem 1. August 2019).
Ihre Ansprechpartnerin ist
Frau Pirasanthi Myjooran
Mobil: 0151 51501445
Büro Tel.: 05138 707 – 226
E-Mail: pirasanthi.Myjooran@sehnde.de
In der Zeit der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt stellen sich viele neue Fragen.
Im Schwangerschaftswegweiser der Region Hannover / Fachbereich Jugend - Koordinierungszentrum Frühe Hilfen – Frühe Chancen finden Sie viele Tipps und Anlaufstellen, um diese zu beantworten.
Im Einleger finden Sie zusätzlich Adressen und Ansprechpartner vor Ort in Sehnde.
Ihre Ansprechpartnerin ist
Frau Gabriele Goroncy-Salié
Büro Tel.: 05138 707 – 238
E-Mail: gabriele.goroncy-salie@sehnde.de