Soziales
Netz, Unterstützung, Sozial, Bild von Free-Photos, pixabay.jpg © Stadt Sehnde Anzeige in Originalgröße 58 KB - 640 x 426 Soziale Sicherung bedeutet, dem Einzelnen in Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen und darüber hinaus durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen.
Einige soziale Leistungen können Sie direkt bei uns beantragen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben; oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Für die Buchstaben A-E:
Frau Simone Schisanowski
Tel. 05138 707 - 233, E-Mail: simone.schisanowski@sehnde.de
Für die Buchstaben F-H:
Frau Silvana Zombek
Tel. 05138 707-221, E-Mail: silvana.zombek@sehnde.de
Für die Buchstaben I-L:
Frau Carmen Barkus
Tel. 05138 707-229, E-Mail: carmen.Barkus@sehnde.de
Für die Buchstaben M-Z:
Frau Anna-Lena Springer
Tel. 05138 707 - 313, E-Mail: anna-lena.springer@sehnde.de
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht für die nötigen Pflegeleistungen aus. Manchmal kann oder muss auf die Finanzierung über die Sozialhilfe, die sogenannte Hilfe zur Pflege, zurückgegriffen werden:
- wenn bei ambulanter Pflege das Pflegegeld nicht für die notwendigen Einsätze der Sozialstation ausreicht
- wenn eine notwendige Pflege im Heim nicht bezahlt werden kann
- wenn keine Krankenversicherung besteht
- wenn die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt ist
Hierfür wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Hilfe zur Pflege geschaffen. Diese kann die vollständigen Kosten der notwendigen Pflege übernehmen, wenn alle Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
Allerdings gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Mareike Grethe
E-Mail: Mareike.Grethe@sehnde.de
Telefon: 05138/ 707-223
Weitere Informationen finden Sie auch in der Spalte rechts unter Dienstleistungen.
Die Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie fürchten, dass ihre Kinder für diese Leistungen aufkommen und Unterhalt zahlen müssen. Diese Hauptursache für verschämte Altersarmut ist durch die im Rahmen der Rentenreform eingeführte Grundsicherung weggefallen. Für ältere Menschen ist es nun sehr viel leichter, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.
Wer Grundsicherung erhält, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht.
Weitere Informationen finden Sie auch rechts in der Spalte unter Dienstleistungen. (BUS)
Ihre Ansprechpartner*innen:
Für die Buchstaben A-E:
Frau Simone Schisanowski
Tel. 05138 707 - 233
E-Mail: simone.schisanowski@sehnde.de
Für die Buchstaben F-H:
Frau Silvana Zombek
Tel. 05138 707-221
E-Mail: silvana.zombek@sehnde.de
Für die Buchstaben I-L:
Frau Carmen Barkus
Tel. 05138 707-229
E-Mail: carmen.Barkus@sehnde.de
Für die Buchstaben M-Z:
Frau Anna-Lena Springer
Tel. 05138 707 - 313
E-Mail: anna-lena.springer@sehnde.de
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieter*innen) oder zur Belastung (für selbst-nutzende Eigentümer*innen) und kein Almosen des Staates.
Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet.
Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen. (BUS)
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Für die Buchstaben A-G:
Frau Anette Asche
Tel. 05138 707 - 232
E-Mail: Anette.Asche@sehnde.de
Für die Buchstaben H-Z und im Heim wohnende Menschen:
Frau Carmen Barkus
Tel. 05138 707-229
E-Mail: Carmen.Barkus@sehnde.de
Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt den Leistungsbedarf von Asylbewerbern, der sich in der Höhe an den Beträgen der Sozialhilfe des SGB XII orientiert.
Weitere Informationen auch in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Für die Buchstaben A-J:
Frau Simone Schisanowski
Tel. 05138 707 - 233
E-Mail: simone. schisanowski@sehnde.de
Für die Buchstaben K-Z:
Frau Frau Anna-Lena Springer
Tel. 05138 707 - 313
E-Mail: anna-lena.springer@sehnde.de