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Bildungs- und Teilhabepaket
Anspruchsberechtigte:
Kinder aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II (Hartz IV)
Im Einzelnen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket folgende Leistungen für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre:
- persönlicher Schulbedarf
- mehrtägige Klassenfahrten / Schüleraustausch / Ausflüge von Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Schülerbeförderungskosten
- Außerschulische Lernförderung
- Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Horten sowie für Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeiträge, etc.) Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Den Flyer und das Informationsblatt zur BuT-Berechtigung finden Sie unten.
Den Grundantrag finden Sie unter Formulare > Soziale Hilfsangebote
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den u.g. Anprechpartnerin.
Dokumente
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Informationen zum Grundantrag BuT (84 kB) |
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Flyer BuT (403 kB) |