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Wohnberechtigungsscheine

Allgemeine Informationen

Ein Wohnberechtigungsschein wird zum Bezug einer Wohnung benötigt, die beim Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass das maßgebende Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen die Einkommensgrenze gemäß § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt.

Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines kostenpflichtig ist. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 18,- €.

Der erteilte Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr und legt gleichzeitig die Wohnungsgröße fest, die nicht überschritten werden soll.

Die Antragsunterlagen können unter dem unten aufgeführten Link heruntergeladen werden.

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