Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten.
Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen rechtskräftigen Vergleich herzustellen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.
Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist. Lässt sich die Streitigkeit nicht auf diesen Weg beilegen, stellt die Schiedsperson eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Vorbringung einer Klage.
Über die unten aufgeführten Links gelangen Sie auf die Seiten der Vereinigung der Schiedspersonen im Bezirk Hannover-Bückeburg und der BDS e.V. (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen). Dort erhalten Sie Informationen über die Verfahrensabläufe.