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Hausschlachtung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Gehegewild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Tel: 0511/616-0

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

  • Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
  • Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
  • Wie viele Tiere werden geschlachtet?
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt

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