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Grenzfeststellung

Allgemeine Informationen

Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung können

  • ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
  • ein unklarer Grenzverlauf,
  • eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
  • eine geplante Einfriedung

sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Grenzfeststellung vor Ort kann

  • durch das örtlich zuständige Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder
  • durch eine/-n in Niedersachsen zugelassenen Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)

durchgeführt werden.

Die Eintragung der Ergebnisse der Vermessung in das Liegenschaftskataster findet immer durch das örtliche Katasteramt statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer oder erbbauberechtigt ist:

  • formlose Vollmacht bei Bevollmächtigung durch Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte/ Erbbauberechtigten

Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ist:

  • formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Grenzfeststellung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).

Die Kosten sind abhängig:

  • von der Anzahl der in der Örtlichkeit festgestellten und abgemarkten Grenzpunkte,
  • vom Bodenwert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung und
  • von Auslagen wie Grenzsteine, gefahrene Kilometer, Reisekosten der Beschäftigten.
Welche Fristen muss ich beachten?

Mindestens eine Woche vor der örtlichen Vermessung sind die beteiligten Personen zu laden.

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Vermessung sowie der Eintragung der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster haben die beteiligten Personen eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.

Anträge / Formulare

Formulare erforderlich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Online-Dienst: Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt    
Bemerkungen

Falls die festzustellenden Grenzpunkte schon mit einer guten Genauigkeit vermessen wurden, können die Punkte auch mithilfe einer Amtlichen Grenzauskunft angezeigt werden.

Hierbei findet kein Verwaltungsverfahren statt und es werden keine dauerhaften Grenzzeichen eingebracht. Eine Amtliche Grenzauskunft ist in der Regel deutlich kostengünstiger als eine Grenzfeststellung.

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