Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung können
- ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
- ein unklarer Grenzverlauf,
- eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
- eine geplante Einfriedung
sein.