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Elterngeld

Allgemeine Informationen

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt.

Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eltern können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides miteinander kombinieren.

  • Elterngeld

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

  • ElterngeldPlus

    Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formantrag, ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben
  • Erklärung zum Einkommen
  • Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld im ORIGINAL
  • Eventuell Nachweis über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes NACH Geburt
  • Steuerbescheid des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes

Wenn vor Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde, sind zusätzlich beizufügen:

  • Verdienstabrechnungen:
    • 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist und
    • 2 Abrechnungen während der Mutterschutzfrist (bezüglich Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)
  • Ggf. Nachweise über Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezuges
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Gewährung der Elternzeit
  • Als Selbstständiger erfragen Sie bitte alle einzureichenden Einkommensunterlagen bei Ihrer Elterngeldstelle

Ausländische Antragsteller außerhalb der EU / EWR und der Schweiz müssen zudem eine Bescheinigung der Ausländerbehörde oder Ihren Pass vorlegen.

Bitte reichen Sie den Hauptantrag unverzüglich nach der Geburt Ihres Kindes bei der Elterngeldstelle ein. Fehlende Unterlagen können Sie entsprechend nachreichen. Grundsätzlich ist mit einer Bearbeitungszeit ab Antragseingang von 8 Wochen zu rechnen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

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