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Einschulung

Allgemeine Informationen

Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere einer Grundschule.

Schulpflichtig werden die Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung bis zum 01.05. gegenüber der Schule, um ein Jahr hinausschieben.

Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigen vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Wohnbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

◾ die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
◾ bei getrennt lebenden Eltern der Nachweis der Sorgeberechtigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise für das übernächste Schuljahr bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im März/April liegen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Einschulung" finden Sie in der Leistung Einschulungsuntersuchung.

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