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Brandschutz

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen ist die Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet für die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen (Hilfeleistung) zuständig. Hierzu haben sie einen den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen:

Hierzu zählen die:

  • Bereitstellung von erforderlichen Geräten, Mitteln, Anlagen und Sonderlöschmitteln
  • eine Grundversorgung mit Löschwasser bereitzustellen
  • die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu organisieren
  • Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben
  • sowie Alarmübungen durchzuführen.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung. 

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