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Baumfällgenehmigung

Allgemeine Informationen

In der Stadt Sehnde sind einzelne ortsbildprägende Laubbäume (keine Nadelbäume) unter Schutz gestellt. Die Art und der Standort können bei Bedarf unter geschützte Landschaftsbestandteile eingesehen werden oder in der Stadtverwaltung Sehnde bei Herrn Wels nachgefragt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Fällen eines geschützten Baumes erlaubt. Dieser Fall tritt bspw. ein, wenn Gefahr in Verzug ist durch Krankheit eines Baumes oder wenn Bauschäden an Gebäuden entstehen durch zu nahe stehende Bäume. In solchen Fällen kann die Stadt Sehnde eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen erteilen.

Nähere Information erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Sehnde unter Baumschutz.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen bzw. Informationen benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Formular "Antrag auf Baumfällung".

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