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Vorlage - 2019/0531-1  

Betreff: Straßenbenennung im Bebauungsplangebiet Nr. 215 "Backhausfeld" und Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/0531
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Entscheidung
16.10.2019 
Sitzung des Ortsrates Rethmar geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
215-214_Städtebaulicher Entwurf Rethmar West_Str-Benennung2
215 Backhausfeld_Entwurf-Planzeichnung_Straßenbenennung
214 Vorwerks Garten_Entwurf-Planzeichnung_Straßenbenennung

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Rethmar fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ortsrat Rethmar beschließt in den Bebauungsplangebieten  Nr. 215 „Backhausfeld und Nr. 214 Vorwerks Garten”

die Planstraße A in                                ,

die Planstraße B in                                ,

die Planstraße C in                                ,

die Planstraße D in                                ,

die Planstraße E in                                 ,

die Planstraße F in                                ,

die Planstraße G in                                ,

die Planstraße H in                                  und

die Planstraße I in                                 

zu benennen.

 

 

 


Sachverhalt:

Für die Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege in den Bebauungsplangebieten Nr. 215 „Backhausfeld“ und 214 “Vorwerks Garten” zu benennen.

 

Begründung:

Mit den Bebauungsplangebieten Nr. 215 „Backhausfeld“ und Nr. 214 „Vorwerks Garten” soll möglichst umgehend nach der Fassung des Satzungsbeschlusses begonnen werden. Um die Grundstücke  einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet erforderlich. Bei der Zuordnung von Straßenabschnitten zu einer Straße ist eine übersichtliche Nummerierung der Grundstücke und Gebäude zu berücksichtigen, damit bei Gefahr ein schnelles Auffinden gewährleistet ist. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege sind aus dem anliegenden Plänen ersichtlich.

Für den Abschnitt der Straße „Backhausfeld” von der Poststraße bis zur Planstraße E ist eine Nummerierung der Grundstücke in einer Reihenfolge, insbesondere der geraden Haus-nummern, nicht mehr gegeben. Daher wird vorgeschlagen, diesen Straßenabschnitt vom Backhausfeld der Planstraße E zuzuordnen. Bei einer Umbenennung ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung von Straßen und Wegen sowie die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen.

 

 

Namensherkunft benachbarter Straßen:

Die Straßennamen in Rethmar Süd stehen im Zusammenhang mit dem Haus Rethmar und nachfolgende Schloss- und Gutshof-Eigentümer*innen.

Die Straße “Backhausfeld” ist abgeleitet von der Flurbezeichnung. Der Name Poststraße weist auf die ehemalige Post in der Straße hin.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

320.000,00

6.800,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

320.000,00

6.800,00 €

 

 


Anlage/n:

- städtebaulicher Entwurf Rethmar West

- Bebauungsplan-Entwurf Nr. 215 „Backhausfeld“

- Bebauungsplan-Entwurf Nr. 214 „Vorwerks Garten“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich 215-214_Städtebaulicher Entwurf Rethmar West_Str-Benennung2 (8138 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich 215 Backhausfeld_Entwurf-Planzeichnung_Straßenbenennung (940 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 214 Vorwerks Garten_Entwurf-Planzeichnung_Straßenbenennung (663 KB)    
Stammbaum:
2019/0531   Straßenbenennung im Bebauungsplangebiet Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2019/0531-1   Straßenbenennung im Bebauungsplangebiet Nr. 215 "Backhausfeld" und Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage