Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0507-1  

Betreff: Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/0507
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen:

 

b) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan-Entwurf für das

    Haushaltsjahr 2020 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2021 bis

    2023 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist.  

    Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, nicht mehr als 1,5 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verändern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme, entsprechend der Finanzplanung aus 2019, nicht mehr als 16,9 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur derzeitigen Finanzplanung gelten analog.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan enthalten sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen nach den Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO und den Ratsbeschlüssen zu erstellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung in der Investitionsplanung vorzusehen.

-          In den Fachausschüssen ist von den jeweiligen Fachdiensten quartalsmäßig eine Übersicht über nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Über diese Maßnahmen ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen zu beraten, ob die notwendigen Haushaltsmittel übertragen oder im Haushaltsplan 2020 neu zu veranschlagen sind. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die aufgeführten Vorgaben zu Haushaltsresten und Rückstellungen zwingend zu beachten.

Eine Gesamtübersicht über diese Maßnahmen ist dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste in den genannten Zeiträumen zur Beratung zur Verfügung zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 das Haushalts-Eckwerteverfahren für das Haushaltsjahr 2020 beraten und den Beschlussvorschlag im fünften und letzten Spiegelstrich wie folgt angepasst und ergänzt:

 

-          In den Fachausschüssen ist von den jeweiligen Fachdiensten quartalsmäßig eine Übersicht über nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Über diese Maßnahmen ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen zu beraten, ob die notwendigen Haushaltsmittel übertragen oder im Haushaltsplan 2020 neu zu veranschlagen sind. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die aufgeführten Vorgaben zu Haushaltsresten und Rückstellungen zwingend zu beachten.

Eine Gesamtübersicht über diese Maßnahmen ist dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste in den genannten Zeiträumen zur Beratung zur Verfügung zu stellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Aufwendungen

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Auszahlungen

Haushaltsplan-Entwurf 2020

Haushaltsplan-Entwurf 2020

 

 


Anlage/n:

./.

 

Stammbaum:
2019/0507   Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2019/0507-1   Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020   FD Finanzen   Beschlussvorlage