Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0066  

Betreff: Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden sowie Verbänden und Vereinen
hier: Energieversorgung Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH werden benannt:

 

Energieversorgung Sehnde GmbH

 

Der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen, die nachfolgend aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH zu benennen.

 

Gesellschafterversammlung

 

 Vertreter/in der Stadt: ...................................  Stellvertreter/in:.............................

_______________________________________________________________

 

Aufsichtsrat

 

Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5 Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5 Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet § 138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates.

 

Vertreter/-innen der Stadt:

 

1. Bürgermeister

 

2.  .........................................................  3.  ……………………………………

 

4.  .........................................................  5. ……………………………………..

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH wurde in der Sitzung des Rates am 10.11.2016 vertagt.

 

In der Sitzung des Rates am 15.12.2016 wurde beschlossen, den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Sehnde GmbH entsprechend der Beschlussvorlage 2016/0038 zu ändern bzw. zu ergänzen.

 

Danach ist die Gesellschafterversammlung  für die Besetzung der Gremien von verbundenen Unternehmen zuständig, bei der Benennung von mehreren Mitgliedern ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu berücksichtigen.

 

Die notarielle Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH ist am 25.01.2017 erfolgt.

 

Entsprechend des geänderten Vertrages wird der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH angewiesen, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH zu benennen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: