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Vorlage - 2015/0333-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 327 "Erweiterung Borsigring", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der Anregungen und Bedenken
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0333
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1) Beschlüsse zu den Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und       § 4 (2) BauGB, Nachtrag:

 

TÖB: Industrie- und Handelskammer Hannover IV

-    Schreiben vom 25.11.2015 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu dem Hinweis der Industrie- und Handelskammer Hannover IV wird zugestimmt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“  als Satzung und die Begründung mit Ergänzung dazu.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungs­beschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327Erweiterung Borsigring“ im Ortsteil Sehnde haben sich zuletzt der Ortsrat Sehnde in seiner Sitzung am 03.12.2015 und der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht in seiner Sitzung am 08.12.2015 befasst. Der Ortsrat und der Fachbereichsausschuss haben denen in der Beschlussvorlage 2015/0333 aufgeführten Beschlussvorschläge zugestimmt und weiter empfohlen. Zu den o. g. Sitzungen ist das Schreiben der Industrie- und Handelskammer Hannover IV vorgetragen worden und der Beschlussvorschlag dieses Nachtrags formuliert worden.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken kann der Rat der Stadt Sehnde den in diesem Nachtrag der Beschlussvorlage formulierten Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse ist der als Anlage der Beschlussvorlage 2015/0333 (Ursprungsbeschlussvorlage) beigefügte Bebauungsplan Nr. 327Erweiterung Borsigring, 4. Änderung, und die Begründung dazu. Die Begründung wurde um die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Hannover IV ergänzt.

 

 

ABWÄGUNG

Nachstehend sind die Nachträge zu den Eingaben mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB aufgeführt.

 

Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

 

Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB mit Einzelblättern zu den Stellung­nahmen, die Anregungen enthalten.

 

Beteiligte Stellen
(Behörden/Ämter)

Stellungnahme
vom (Datum)

Anregungen
(Bemerkungen)

10.

Industrie- und Handelskammer Hannover IV/Herr Janßen

Postfach 30 29

30030 Hannover

25.11.2015

Bedenken/Hinweise/Anregungen siehe nachstehende Abwägung

 

 

TÖB: Industrie- und Handelskammer Hannover IV

- Schreiben vom 25.11.2015

 

Anregung/Hinweis:

 „Die Industrie- und Handelskammer Hannover trägt zu der o.g. Planung und dem damit verbundenen Planungsziel (Veränderung der verkehrlichen Erschließung zur Verbesserung der Flächenvermarktung im Industriegebiet) keine grundsätzlichen Bedenken vor. Allerdings sehen wir bezogen auf die geplanten Maßnahmen zum Schallschutz Klärungsbedarf.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird unter Punkt 2.2. festgestellt, dass ‚die Festsetzungen der Schallleistungspegel beibehalten‘ werden. Gemäß Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplanes (vgl. Seite 4 der Begründung) sind für die Industrieflächen derzeit Schallleistungspegel von 65 dB(A) tags und 61 dB(A) nachts festgesetzt. Im Gegensatz hierzu wird unter Punkt 5.7 der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt: ‘Für das Industriegebiet werden die maximal zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel von tags (06.00 – 22.00 Uhr) 65 dB(A)/m² und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 50 dB(A)/m², orientiert an den Festsetzungen der angrenzend gültigen 1. Änderung des Bebauungsplans, als Höchstgrenzen festgesetzt.‘

Insofern findet – anders als in Punkt 2.2 dargestellt – bezogen auf den Nachtwert doch eine Änderung des bisher gültigen Schallleistungspegels statt.

Wir bitten um Erläuterung des widersprüchlichen Sachverhaltes. Darüber hinaus sprechen wir uns unter dem Gesichtspunkt gewerblicher Standorterfordernisse bei Ansiedlung in Industriegebieten grundsätzlich für eine Beibehaltung des Nachtwertes von 61 dB(A) aus.“

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Hinweis der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zur Kenntnis genommen. Gemeint war im Kapitel „Ziel und Zweck der Planung“, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes auch weiterhin eine Begrenzung der Schallemissionen vorgibt. Die Formulierung in Punkt 2.2 ist offensichtlich missverständlich formuliert und wird wie folgt präzisiert: „Um Nutzungskonflikte mit angrenzender Wohnnutzung zu vermeiden, werden weiterhin Schallleistungspegel festgesetzt.“

Die konkreten Festsetzungen werden in Kapitel 5 „Inhalt des Bebauungsplans“ erläutert. Die Begründung wird unter Nr. 5.7 um die folgende Erläuterung ergänzt: „Die in der 3. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen höheren Schallleistungspegel von 61 dB(A)/m² nachts waren seinerzeit auf die Bedürfnisse des anzusiedelnden Betriebes abgestimmt worden. Für die vorgesehenen bzw. absehbaren und zukünftig am Standort erwünschten Grundstücksnutzungen sind diese höheren Schallleistungspegel nicht erforderlich. Im Sinne einer konfliktfreien Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen sollen für die westlich und südlich gelegenen Wohnnutzungen unzumutbare Mehrbeeinträchtigungen durch Schallimmissionen ausgeschlossen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

90.000,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

90.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2015/0333   Bebauungsplan Nr. 327 "Erweiterung Borsigring", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
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