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Vorlage - 2015/0332-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0332
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1) Beschlüsse zu den Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und       § 4 (2) BauGB, Nachtrag:

 

TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH

- Schreiben vom 17.11.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.

 

 

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 301Gretenberger Straße / Ladeholzstraße  als Satzung und die Begründung mit Ergänzung dazu.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungs­beschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ im Ortsteil Sehnde haben sich zuletzt der Ortsrat Sehnde in seiner Sitzung am 03.12.2015 und der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht in seiner Sitzung am 08.12.2015 befasst. Der Ortsrat und der Fachbereichsausschuss haben denen in der Beschlussvorlage 2015/0332 aufgeführten Beschlussvorschläge zugestimmt und weiter empfohlen. Zu den o. g. Sitzungen ist das Schreiben der Telekom Deutschland GmbH vorgetragen worden und der Beschlussvorschlag dieses Nachtrags formuliert worden.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken kann der Rat der Stadt Sehnde den in diesem Nachtrag der Beschlussvorlage formulierten Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse ist der als Anlage der Beschlussvorlage 2015/0332 (Ursprungsbeschlussvorlage) beigefügte Bebauungsplan Nr. 301Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“, 4. Änderung, und die Begründung dazu. Die Begründung wurde um die Stellungnahme der Telekom Deutschland GmbH ergänzt.

 

 

ABWÄGUNG

Nachstehend sind die Nachträge zu den Eingaben mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB aufgeführt.

 

Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

 

Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB mit Einzelblättern zu den Stellung­nahmen, die Anregungen enthalten.

 

Beteiligte Stellen
(Behörden/Ämter)

Stellungnahme
vom (Datum)

Anregungen
(Bemerkungen)

4.

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technische Infrastruktur

Niederlassung Nordwest PTI 21

Postfach

30145 Hannover

17.11.2015

Hinweise siehe nachstehende Abwägung

 

 

TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH

- Schreiben vom 17.11.2015

 

Anregungen/Hinweise:

„Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Seitens der Telekom bestehen gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301 „Gretenberger Straße, Ladeholzstraße“ grundsätzlich keine Bedenken.

Am Rand des Plangebiets befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.

Hinsichtlich der TK-Versorgung betrachten wir das Gebiet grundsätzlich als erschlossen und sehen zurzeit keinen Handlungsbedarf.

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über die weiteren Planungsaktivitäten.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wird ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung erneut beteiligt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

38.736,50 €

3.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

38.736,50 €

3.000,00 €

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2015/0332   Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
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