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Vorlage - 2015/0354  

Betreff: Berufung eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a)     Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen

b)     Herr Stadtamtmann Carsten Waschulewski wird gemäß § 9 NKWG zum Stellvertreter der Gemeindewahlleitung zu berufen.

 

 


Sachverhalt:

Durch Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 11. Mai 2015 wurde als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Räte usw. (Kommunalwahlen) der 11. September 2016 bestimmt.

 

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist Wahlleitung in den Gemeinden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

 

Der Rat der Stadt kann abweichend davon andere Personen als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter berufen.

 

Organisatorisch ist innerhalb der Stadtverwaltung die Durchführung von Wahlen dem Fachdienst Ordnung zugeordnet. Die Fachdienstleitung obliegt Herrn Stadtamtmann Carsten Waschulewski.

 

Wegen der gebündelten Sach- und Fachkompetenz wird daher vorgeschlagen, Herrn Carsten Waschulewski  zum Stellvertreter der Gemeindewahlleitung zu berufen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: