Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0339  

Betreff: Neuer Prioritätenzeitplan zur Realisierung von öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Bilm und Ilten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
08.12.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zur Erhöhung der Priorität

 

Der Rat beschließt die Priorität der Maßnahmen „Kreuzstraße“ (Bilm-7)  und „Am Nordende (Südteil)“(Ilten-3) von 2 auf 1 zu erhöhen.

 

 

2. Beschluss zur Priorität der Realisierung (Zeitplan) Öffentlicher Maßnahmen

 

Der Rat beschließt die folgenden Prioritäten zur Realisierung (Zeitplan) Öffentlicher Maßnahmen:

 

Priori-

Maßnahme in Rahmen der Dorferneuerung in

Jahr der

tät

Ilten und Bilm

Realisierung

 

 

 

1

Ilten-1 + Ilten-2

2016

M1

Kirchstraße mit Platzgestaltung (inkl. Kanalisation)

 

 

Anteil Kirche

 

 

(neuen Antrag am 30.09.2015 gestellt)

 

1

Ilten-8

 

M2

Ferd.-Wahrendorff-Str./Im Schleichgarten/Rud.-Wahrendorff-Str.

2017

 

(Rückbau der Kreuzungsbereiche)

 

 

 

 

1

Ilten-5 + Ilten-6

 

M2

Ferd.-Wahrendorff-Str.(Raiffeisenplatz)/Hindenburgstraße und

2017

 

Ferdinad-Wahrendorff-Straße West

 

 

(Bereich Raiffeisenplatz bis einschließlich

 

 

Kreuzung "Otto-Heise-Straße")

 

 

 

 

1

Ilten-3

 

M3

Am Nordende (Südteil)

2017

 

(bis Kreuzung "Im Strauchgarten")

 

 

 

 

1

Bilm-7

 

M1

Kreuzstraße

2017

 

 

 

1

Bilm-3

 

M3

Am Denkmal/Freien Straße

2017

 

 

 

1

Bilm-8

 

M3

Mühlenstraße

2017

 

(insbesondere Südteil) zuzgl. RW

 

 

 

 

 

Summe der Maßahmen

2016 - 2018

 

 

 

 

3. Beschluss zur Verlängerung des Förderzeitraum der Dorferneuerung in Bilm und Ilten

 

Der Rat beschließt umgehend einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes bis einschließlich 2018 zur Dorferneuerung in Bilm und Ilten zu stellen.

 

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund des Wechsels der Förderperioden wurde die Bewilligung und Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, da keine Gelder zur Verfügung standen.

Nun stehen wieder neue Gelder zur Verfügung. Mit der neuen Förderperiode sind auch neue Richtlinien eingeführt worden. Es gibt einen festen Stichtag an den die Anträge beim Amt für regionale Landesentwicklung vorliegen müssen. Stichtag ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Für Maßnahmen, die im Jahr 2016 realisiert werden sollen, ist es der 15. Februar 2016. Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Priorität vom Amt für regionale Landesentwicklung bewertet, dabei haben Gemeinschaftsanlagen eine höhere Gewichtung als die Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie Straßenausbau. 

 

Die Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung läuft in Bilm und Ilten 2016 aus. Eine Verlängerung für das Jahr 2017 wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Aussicht gestellt.

Bisher ist in Ilten keine Maßnahme umgesetzt worden. Ein neuer Antrag auf Projektförderung ist für die Maßnahme Ilten_1-2 „Kirchstraße inkl. Platzgestaltung“ am 30.09.2015 gestellt worden. Die Kosten sind den Preisen angepasst worden. Nach der neuen Richtlinie sind Regenwasser- und Schutzwasserhauptkanal förderfähig. Der neue Antrag auf Projektförderung der Kirchstraße wurde entsprechend erweitert.

 

In seiner Sitzung am 19.10.2015 hat sich der Arbeitskreis „Dorferneuerung in Ilten“ mit dem Prioritätenzeitplan befasst und sich für eine Änderung des Prioritätenzeitplans ausgesprochen, da nicht mehr alle Maßnahmen in Ilten vor Ablauf der Förderung umgesetzt werden können.

 

Der Ortsrat Ilten hat sich der Empfehlung des Arbeitskreises „Dorferneuerung in Ilten“ angeschlossen. Im Jahr 2017 sollen die Maßnahmen Ilten-8 „Ferdinand-Wahrendorff-Straße/Im Schleichgarten/Rudolf-Wahrendorff-Straße (Rückbau der Kreuzungsbereiche)“ und Ilten-5 „Ferdinand-Wahrendorff-Straße (Raiffeisenplatz)/ Hindenburgstraße und Ilten-6 Ferdinand-Wahrendorff-Straße West (Bereich Raiffeisenplatz bis einschließlich Kreuzung Otto-Heise-Straße)“ sowie die Maßnahme Ilten-3 „Am Nordende (Südteil; insbesondere Bereich um den „Thieplatz“)“ durchgeführt werden. Die Maßnahme „Am Nordende (Südteil)“ hat dabei eine niedrigere Priorität als die beiden anderen Maßnahmen. Um die Maßnahme durchzuführen ist die Priorität von 2 auf 1 zu erhöhen. Gegenüber den beiden anderen Maßnahmen ist diese Maßnahme nachrangig zu realisieren.

 

Bisher sind in Bilm zwei Maßnahmen umgesetzt worden, Bilm-6 „Hohe Feldstraße“ und Bilm-4 „Kapellenplatz/ Reuteranger“, beide Maßnahmen mit der Priorität „1“.

 

In seiner Sitzung am 08.09.2015 hat sich der Arbeitskreis „Dorferneuerung in Bilm“ mit dem Prioritätenzeitplan befasst und sich ebenfalls für eine Änderung ausgesprochen, da nicht mehr alle Maßnahmen in Bilm vor Ablauf der Förderung umgesetzt werden können.

Der Arbeitskreis „Dorferneuerung in Bilm“ spricht sich für ein Vorziehen der Maßnahme Bilm-7 „Kreuzstraße“ aus. Die Maßnahme „Kreuzstraße“ sollte als nächste Öffentliche Maßnahme in Bilm realisiert werden. Hierzu ist die Priorität von 2 auf 1 zu erhöhen. Als weitere Maßnahme sollte Bilm-1 „Ortseingang Freien Straße“ und Bilm-9 „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an den Ortseingängen“ als eine Maßnahme im  Jahr 2016 durchgeführt werden.

Die Maßnahmen Bilm-3 „Am Denkmal / Freien Straße“ und Bilm-8 „Mühlenstraße“ sollten 2017 durchführt  werden. Damit würde die Maßnahme „Mühlenstraße“ nach der Erschließung des neuen Baugebietes „Vor den Bilmer Mühlen“ umgesetzt werden. 

 

Der Ortsrat Bilm hat sich der Empfehlung des Arbeitskreises „Dorferneuerung in Bilm“ angeschlossen.

 

Falls es eine Verlängerung der Förderung für das Jahr 2018 gibt, spricht sich der Arbeitskreis „Dorferneuerung in Bilm“ und der Ortsrat Bilm für die Maßnahme  Bilm-5 „Dorfgemeinschaftshaus und Festplatz“ als letzte Maßnahme im Jahr 2018 aus. Bisher ist die Maßnahme nicht in der Finanzplanung enthalten. Sollte die Maßnahme 2018 realisiert werden, sind rd. 360.000,00 € als Ausgaben und rd. 180.000,00 € als Einnahmen in die Finanzplanung für das Jahr 2018 einzustellen.

 

Aus Kapazitätsgründen können die Maßnahmen, ausgenommen die Kirchstraße, erst im Jahr 2017 realisiert werden. Die Vorplanungen für die Antragsstellung und Kostenermittlung sollen  im Jahr 2016 erfolgen.

 

Im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2016 hat sich der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht daher gegen eine Verschiebung der Maßnahme Bilm-7 „Kreuzstraße“ von 2017 nach 2016 und  für eine  Streichung der Maßnahme Bilm-1 „Ortseingang Freien Straße“ und Bilm-9 „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an den Ortseingängen“ als eine Maßnahme ausgesprochen, da es sich bei den Ortseingängen um Regionsstraßen handelt und aufgrund der neuen Richtlinien eine Förderung hintenansteht.

Dafür soll möglichst noch in 2015 ein Antrag auf Verlängerung der Dorferneuerung in Bilm und Ilten einschließlich für das Jahr 2018 gestellt werden, um Planungssicherheit für die folgenden Haushalte zu erhalten und eine Streckung der Realisierung auf zwei Jahre (2017 und 2018) zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge 2016

 

415.750,00

Aufwendungen 2016

 

540.000,00

Erträge 2017

 

812.442,50 €

Aufwendungen 2017

 

1.272.310,00 €

 

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen 2016

 

415.750,00

Auszahlungen 2016

 

540.000,00

Einzahlungen 2017

 

812.442,50 €

Auszahlungen 2017

 

1.272.310,00 €

 

 

 

 

 


Anlage/n: