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Vorlage - 2015/0332  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
03.12.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
08.12.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
301-4_Planzeichnung-Satzungsbeschluss_26-11-2015
301-4_Begründung-Satzungsbeschluss_27-11-2015

Beschlussvorschlag:

 1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:

 

Öffentlichkeit : E. Gitzel, Hildesheim

-Schreiben/E-Mail vom 19.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Gitzel      wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden nicht berücksichtigt.

 

 

B: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-Schreiben/E-Mail vom 20.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Abfallwirtschaft Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Hannoversche Verkehrsbetriebe Üstra AG

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie  wird zugestimmt. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.

B: Region Hannover, Team Städtebau

-Schreiben/E-Mail vom 24.11.2015

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert.

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungs­beschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße““ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2015 befasst. Er hat den Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 23.10.2015 bis einschließlich 24.11.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.10.2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt worden. Die Stadt muss die Eingaben und Äerungen zur Flächennutzungsplanänderung prüfen. Das Ergebnis der Abwägung ist vom Rat zu beschließen. Die Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Bedenken sind unter Beschlussvorschlag aufgeführt.

Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken kann der Rat der Stadt Sehnde den Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse sind der als Anlage beigefügte Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße““ und die Begründung dazu.

Rechtliche Auswirkungen:

Mit dem Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für den bau von Mehrfamilienhäusern  geschaffen.

 

Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“, 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde

Beteiligung

Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und § 3 (2) BauGB („Öffentliche Auslegung“) und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

ABWÄGUNG

Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) BauGB:

rger/in: E. Gitzel, Hildesheim

-Schreiben/E-Mail vom 19.11.2011

Anregungen/Hinweise:

„Die dezentrale Unterbringung ist sicherlich die richtige Vorgehensweise um Flüchtlinge und Asylbewerber schnellstmöglich zu integrieren.

Aber aus meiner Sicht hat der Neubau eines Flüchtlingswohnheims für etwa 45 Personen mit dezentraler Unterbringung wenig zu tun – eher im Gegenteil. Hier könnte meines Erachtens ein zentraler Brennpunkt in einem gewachsenen Wohngebiet entstehen, der den umliegenden Anwohnern eine erhebliche und unnötige Belastung auferlegt. Welche Auswirkungen das haben kann, möchte ich mir besser nicht vorstellen.

Zudem deutet die auf den Internetseiten der Stadt Sehnde veröffentlichte Flüchtlingssituation darauf hin, dass für diesen Neubau keine zwingende Notwendigkeit besteht (58 freie Wohnkapazitäten per 05.11.2015).

Dies möchte ich den beteiligten Personen und Gremien für die weitere Vorgehensweise zu bedenken geben.

Da ich derzeit nicht in Sehnde wohne, bin ich zwar nur indirekt betroffen, fühle mich aber der Stadt, in der ich fast 40 Jahre gewohnt habe, durch Familie und Freunde sehr verbunden und plane in absehbarer Zeit auch wieder nach Sehnde zurückzuziehen."

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ ist nur eine Angebotsplanung, die die Voraussetzungen schafft für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit größeren Ausmaßen. Ob das neu zu errichtende Wohnhaus der Unterbringung von Asylsuchenden dient, wird nicht über die Bauleitplanung, 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße /Ladeholzstraße“, geregelt.

 

Anmerkung:

Die Stadt Sehnde sieht es als eine wichtige Aufgabe an, daran zu arbeiten und dafür einzustehen, dass Menschen die auf der Flucht sind, sich hier wohlwollend aufgenommen fühlen und wertgeschätzt werden. Das „Ehrenamtliche Netzwerk für Asylsuchende in Sehnde“ (ENAS) unterstützt mit rund 130 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus verschiedenen Organisationen, Verbänden, Vereinen und hilfsbereiten Einzelpersonen dieses Ziel.

Aufgrund der gestiegenen Zahl der Flüchtlinge steht die Stadt Sehnde, wie auch viele andere Kommunen, vor großen Herausforderungen. Nur dem großen ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger und der Bereitschaft privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist es zu verdanken, dass in Sehnde bisher ein friedliches Zusammenleben funktioniert und keine Notunterkünfte in öffentlichen Einrichtungen eingerichtet werden mussten. Dieses Vorhaben soll dazu beitragen, dass auch zukünftig keine Einrichtung von Notunterkünften erforderlich wird. Grundsätzlich versucht die Stadt Sehnde, die Menschen hier dezentral und in kleinen Wohneinheiten unterzubringen. Die stark gestiegene Zahl der Zuweisungen macht Gemeinschaftsunterkünfte jedoch zukünftig nötig. Bei dem hier geplanten Vorhaben ist zunächst die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen, es handelt sich im Grundsatz aber um ein Mehrfamilienhaus mit kleinstrukturierten Wohneinheiten. Wenn eine Unterbringung von Flüchtlingen in der Zukunft nicht mehr erforderlich sein sollte, stehen hier herkömmliche Mietwohnungen zur Verfügung.

Die auf der Homepage der Stadt Sehnde einsehbare Übersicht über die Asylbewerber-Verteilung mit Stand vom 19.11.2015 weist freie Kapazitäten für 34 Personen aus. Dem gegenüber steht eine verbleibende Aufnahmequote bis 31.01.2016 von 56 Personen, insbesondere im Ortsteil Sehnde sind keine Kapazitäten frei. Hieraus lässt sich bereits für einen kurzen Zeithorizont ein Defizit an Unterbringungsmöglichkeiten absehen.

 

Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB:

Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“, 4. Änderung, Ortsteil Sehnde

Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:

 

Nr.

Beteiligte Stelle

Stellungnahme
vom

Anregungen
(Bemerkungen)

1.

aha Abfallwirtschaft

Region Hannover

Karl-Wiechert-allee 60c

30625 Hannover

20.11.2015

Hinweise siehe Begründung

8.

Hannoversche Verkehrsbetriebe Üstra AG
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover

23.11.2015

Hinweise siehe Begründung

12.

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Postfach 510153
30631 Hannover

23.11.2015

Hinweise siehe Begründung

17.

Region Hannover
Städtebauliche Planung

Höltystraße 17
30171 Hannover

24.11.2015

Hinweise siehe Begründung

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise geäußert:

 

Nr.

Beteiligte Stelle

Schreiben vom

2.

Avacon AG
Jacobistraße 3
31157 Sarstedt

02.11.2015

5.

Gemeindeverwaltung Algermissen
31191 Algermissen

27.10.2015

6.

Gemeindeverwaltung Hohenhameln
31249 Hohenhameln

30.10.2015

7.

Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover

18.11.2015

9.

Harzwasserwerke GmbH
Postfach 100653
31106 Hildesheim

28.10.2015

11.

Kabel Deutschland Vertrieb und Service Gmbh & Co. KG
Herrn Werner Bode
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hanover

03.11.2015

14.

Landeshauptstadt Hannover
FB Planen und Stadtentwicklung
Flächennutzungsplanung – OE 61.15
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover

28.10.2015

18.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Am Listholze 74

30177 Hannover

18.11.2015

20.

Stadt Lehrte
Stadtverwaltung
Postfach 1240
31252 Lehrte

09.11.2015

3.

Bundesnetzagentur Elektrizität, Gas, Telekom, Post u. Eisenbahn

Tulpenweg 4

53113 Bonn

./.

4.

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technische Infrastruktur

Niederlassung Nordwest PTI 21

Postfach

30145 Hannover

./.

10.

Industrie- und Handelskammer Hannover IV/Herr Janßen

Postfach 30 29

30030 Hannover

./.

12.

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Postfach 510153
30631 Hannover

./.

15.

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover

./.

16.

NLWKN Betriebsstelle Hannover/Hildesheim

An der Scharlake 39

31135 Hildesheim

./.

19.

Stadt Laatzen
Stadtverwaltung
Marktplatz 13
30880 Laatzen

./.

21.

Stadtwerke Sehnde GmbH

- Bereich Wasserversorgung

Nordstraße 19

31319 Sehnde

./.

22.

Stadtwerke Sehnde GmbH

- Bereich Abwasser

Nordstraße 19

31319 Sehnde

./.

23.

Stadtwerke Sehnde GmbH

- EVS

Nordstraße 19

31319 Sehnde

./.

 

TÖB: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

-Schreiben/E-Mail vom 20.11.2015

Anregungen/Hinweise:

Das o. a. Planvorhaben sieht vorerst ein Wohnprojekt zur Unterbringung von Flüchtlingen vor, was für eine soziale Wohnnutzung in der Nachnutzung umgebaut werden kann. Bei dem gegenwärtigen Planungsstand können unsererseits z. Zt. Nur allgemeine Hinweise gegeben werden.

 

Zur Sackabfuhr sowie zur Abfahr von Abfallbehältern und in der Sperrmüllabfuhr werden durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover die in der Müllabfuhr üblichen Fahrzeuge (Maße B x L x H = 2,50 m x ca. 3,80 m) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t  eingesetzt.

 

Wir gehen zudem davon aus, dass private Verkehrsflächen zum Zwecke der Entsorgung befahren werden müssen. In diesem Falle müssten alle zu befahrenden Erschließungswege Lkw-geeignete auslegt sein und der Standplatz so positioniert werden, dass er von Entsorgungsfahrzeugen ohne Rückwärtsfahren (außer im Rahmen eines Wendemanövers) erreicht werden kann. Ferner wäre „aha“ durch den Grundstückseigentümer eine entsprechende Genehmigung zum Befahren des Privatgeländes zu erteilen (Hauftungsausschluss).

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

 

B: Hannoversche Verkehrsbetriebe Üstra AG

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Anregungen/Hinweise:

„Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 haben wir keine generellen Einwände. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aber einige Hinweise mitteilen.

Nordöstlich des Geltungsbereichs liegt die Haltestelle „Stettiner Weg“ an der die von der üstra betriebene Buslinie 372 hält. Sollten Änderungen an der Haltestelle geplant sein, oder notwendig werden, so sind bei der Wiederherstellung der Haltestelle die Vorgaben zur idealtypischen Haltestelle aus dem Nahverkehrsplan der Region Hannover zu beachten und die üstra ist an der Planung zu beteiligen.

Wir weisen darauf hin, dass der Betrieb unserer Buslinie 372 durch Baumaßnahmen nicht mehr als unvermeidlich behindert werden darf. Wir bitten darum, die Bauabläufe und die Verkehrsführung während der verschiedenen Bauphasen rechtzeitig mit uns abzustimmen.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Werden Planungen für die Haltestelle vor-genommen, werden die Hannoverschen Verkehrsbetriebe im Rahmen der Ausführungsplanung beteiligt.

 

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

-Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015

Anregungen/Hinweise:

„Im Untergrund der Planungsfläche können lösliche Gesteine aus dem Mittleren Keuper und Mittleren Muschelkalk in einer Tiefe anstehen, in der durch irreguläre Auslaugung lokal Verkarstungserscheinungen möglich sind. Erdfälle aus dieser Tiefe sind selten. Der nächstliegende bekannte Erdfall ist mehr als 1 km von der Planungsfläche entfernt.

Formal wird das Planungsgebiet den Erdfallgefährdungskategorien 1 bis 2 zugeordnet (gemäß Erlass des Niedersächsischen Sozialministers „Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten“ vom 23.02.1987, AZ. 305.4 – 24 110/2-). Im Rahmen von Bauvorhaben im Planungsbereich kann daher auf konstruktive Sicherungsmaßnahmen bezüglich der Erdfallgefährdung verzichtet werden.

Für die geotechnische Erkundung des Baugrundes sind die allgemeinen Vorgaben der DIN EN 1997-1:2009-09 mit den ergänzenden Regelungen der DIN 1054:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-1/NA:2010-12 zu beachten. Der Umfang der geotechnischen Erkundung ist nach DIN EN 1997-2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-2/NA:2010-12 vorgegeben. Vorabinformationen zum Baugrund können dem Internet-Kartenserver des LBEG (www.lbeg.niedersachsen.de) entnommen werden.

Diese Stellungnahme ersetzt keine geotechnische Erkundung des Baugrundes.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

B: Region Hannover, Team Städtebau

-Schreiben/E-Mail vom 24.11.2015

Anregungen/Hinweise:

 „Naturschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass naturschutzfachliche Planungen oder Maßnahmen für das Plangebiet nicht eingeleitet oder vorgesehen sind. Zudem liegen zu Vorkommen von Arten oder Biotopen mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung hier keine Daten vor.

Die Regelungen des § 44 BNatSchG zum Artenschutz sind jedoch in jedem Fall zu beachten.

 

Regionalplanung:
Die Planung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Belange des Artenschutzes und der Hinweis auf § 44 BNatSchG sind in Kapitel 8.2.1 der Begründung bereits enthalten. Die Hinweise der Region Hannover zum Naturschutz und zur Regionalplanung werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

38.736,50 €

3.000,00 €

 

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

38.736,50 €

3.000,00 €

 

 

 

 

 


Anlage/n:

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße /Ladeholzstraße“ und die Begründung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 301-4_Planzeichnung-Satzungsbeschluss_26-11-2015 (836 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 301-4_Begründung-Satzungsbeschluss_27-11-2015 (707 KB)    
Stammbaum:
2015/0332   Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0332-1   Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage