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Vorlage - 2015/0320  

Betreff: Bauliche Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Bürgerservice Vorberatung
19.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - HS und RS Standardraumprogramm 2013
Anlage 2 - Gym Standardraumprogramm 2013
Anlage 3 - Prognose Raumbebarf KGS
Anlage 4 - Prognose Schülerzahlen KGS
Anlage 5 - Raumkalkulation NW

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2016 mit einem Architekturbüro einen Vertrag über die Erstellung einer Studie und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau an der KGS Sehnde abzuschließen. Hierfür sind die für das Projekt im Haushaltsplanentwurf 2016 eingeplanten Mittel zu verwenden.

 

Hierbei ist das folgende Raumkonzept umzusetzen:
- 13 allgemeine Unterrichtsräume à 64 m²

- 3 Musikräume à 80 m²

- 2 Differenzierungsräume à 20 m²

- 2 Lehrmittelsammlungen à 20 m²

 

Weiterhin sind ein Sanitärbereich, ein Putzmittelraum und die für die Erschließung notwendigen Räumlichkeiten vorzusehen.

 

Sofern die Stadt Sehnde über das Grundstück des Kirchgartens verfügen kann, sind die Standorte Kirchgarten und der Bereich zwischen Mensa und Bonhoefferhaus (ggf. mit Teil-/Abriss) zu betrachten. Sollte ein Teil-/Abriss des Bonhoefferhauses aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gegeben sein, so sind die abgerissenen Gebäudeteile (Krippe, Kinder- und Jugendtreff, Saal) ebenfalls neu zu planen.

Sollte die Stadt Sehnde über das Grundstück des Kirchgartens nicht verfügen können, so ist ausschließlich der Bereich zwischen Mensa und Bonhoefferhaus mit unterschiedlichen Ausführungsvarianten zu betrachten.

 


Sachverhalt:

Die räumliche Situation der Kooperativen Gesamtschule Sehnde (KGS) wurde zuletzt 2009 (Beschlussvorlage 0433/2009/08) betrachtet.

Aufgrund der damaligen Daten- und Gesetzeslage wurde beschlossen, sechs mobile allgemeine Unterrichtsräume auf dem Gelände der KGS zu errichten. Dieser Beschluss und die Schülerzahlenprognose basierten insbesondere auch auf dem Wegfall des Abiturs nach 13 Schuljahren.

Landesgesetzliche Entscheidungen haben jedoch dazu geführt, dass die damals aufgestellte Prognose nicht mehr zutreffend ist.

Mehrere wesentliche Faktoren bedingen, dass sich die Anzahl der notwendigen allgemeinen Unterrichtsräume wieder erhöht hat. Dazu zählen:

  • Wiedereinführung des 13. Abiturjahrgangs (G9)
  • mehrmalige Reduzierung der Teilungsgrenzen für die Anzahl der Klassen (RS + GYM Sek I von 32 auf 30, E-Phase von 32 auf 26 Schülerinnen und Schüler)
  • Doppelzählung der Kinder, die inklusiv beschult werden (ca. 5%)
  • es wählen prozentual mehr Schülerinnen und Schüler den Gymnasialzweig an und verbleiben somit länger in der Schule (früher ca. 50 % jetzt 55 %)
  • mehr Übergänge von der 10. Klasse Realschule in die E-Phase des Gymnasiums (früher 25 % jetzt 30 %)
  • drei genehmigte Sprachlernklassen
  • der Übergang von der 9. Klasse zur 10. Klasse Hauptschule hat sich von 80 % auf 95 % erhöht

Neben den reinen Zahlen müssen bei der Versorgung mit Schulraum auch pädagogische, qualitative und wirtschaftliche Aspekte betrachtet werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Raumprogramm nicht für eine Schülerhöchstzahl geplant wird, sondern dass eine adäquate Raumauslastung im Mittelwert anstrebt wird, auch im Hinblick auf die Folgekosten.

In Niedersachsen gibt es zu der räumlichen Ausstattung der Schulen keine

verbindlichen Vorgaben, die der Schulträger heranziehen kann. Die Ausstattung der Schulen mit Schulraum ist eine Pflichtaufgabe des Schulträgers.

Die aus dem Jahre 1988 stammenden Schulbauhandreichungen sind aufgehoben und betrachten nicht die Aspekte einer Schullandschaft zur heutigen Zeit. Strukturell, aber auch inhaltlich, hat sich der Schulalltag erheblich verändert, u.a. auch durch die Einführung der Ganztagsschulen.

Das Raumprogramm der Landeshauptstadt Hannover kann als eine Orientierungshilfe herangezogen werden (Anlage 1 und 2). Es wurde von der Landeshauptstadt letztmalig 2013 überarbeitet, hierbei sind insbesondere Aspekte der Inklusion in die einzelnen Schulformen mit eingeflossen. Für den Bereich der Sekundarstufe I sieht das Raumprogramm bei allen Schulzweigen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) das Stammklassenprinzip vor. Dies ist auch eine Grundsatzentscheidung der Stadt Sehnde in der Vergangenheit gewesen.

r die Einführungsphase sollte ebenfalls das Stammklassenprinzip vorgesehen werden, da hier auch noch überwiegend im Klassenverband unterrichtet wird. In gleicher Weise wird auch in Hannover verfahren.

Zu erwähnen ist, dass bei der Betrachtung der Landeshauptstadt die Rückführung von G8 auf G9 noch nicht berücksichtigt ist!

r die Qualifizierungsstufe I + II geht die Landeshauptstadt Hannover von 7 Lerngruppen pro Jahrgang aus, also insgesamt 14 Lerngruppen. Diese werden dann mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Schon in der Beschlussvorlage aus dem Jahr 2009 wurde darauf hingewiesen, dass dies für die KGS in der Regel nicht zutreffend ist und die Anzahl der eingerichteten Lerngruppen um rund 40% höher liegt.

Die KGS verfügt derzeit über drei genehmigte Sprachlernklassen. Insbesondere aus pädagogischen Gründen sollten die Sprachlernklassen auch über einen festen Klassenraum verfügen, da hier zum einen andere Unterrichtsmaterialen benötigt werden und der erarbeitete Unterrichtsstoff zur Visualisierung an den Wänden befestigt wird und dort verbleibt, zum anderen so den Schülerinnen und Schülern die Orientierung im Schulalltag leichter fällt, da sie einen festen Anlaufpunkt haben.

Die KGS verfügt derzeit über 61 allgemeine Unterrichtsräume die konventionell gebaut sind. Jedoch müssen aufgrund der Umsetzung des Brandschutzkonzepts zwei Klassenräume im O-Trakt umgebaut werden, um einen direkten Fluchtweg einrichten zu können. Somit reduziert sich künftig die Zahl der Unterrichtsräume auf 59. Nachrichtlich zu erwähnen ist, dass im Rahmen der Baumaßnahme zum Großen Lehrerzimmer die Klassenräume D0.4 und D0.5 künftig ebenfalls wegfallen werden, es wurde jedoch damals abgestimmt, dass diese Klassenräume nicht ersetzt, sondern durch schulorganisatorische Maßnahmen kompensiert werden sollen. Bei der Betrachtung wird also rechnerisch weiter mit 59 allgemeinen Unterrichtsräumen gerechnet.

Weiterhin stehen zurzeit 14 mobile Raumeinheiten zur Verfügung, die jedoch nicht weiter in die Betrachtung mit einfließen, da diese nur auf Zeit angemietet sind.

Der prognostizierte Raumbedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen ist in der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Ebenso sind die Schülerzahlen als Anlage 4 beigefügt.

 

Neu eingeflossen in das Raumprogramm der Landeshauptstadt Hannover ist eine deutliche Erhöhung der Differenzierungsräume. Für die Realschule und für das Gymnasium werden je ein großer Differenzierungsraum à 64 m² und sechs kleine Differenzierungsräume à 20 m² berechnet.

Blendet man die Hauptschule aufgrund der genehmigten Kombi-Klassen aus, dann ergibt dies einen Raumbedarf von zwei großen und zwölf kleinen Differenzierungsräumen.

In der KGS Sehnde stehen zurzeit zwei Differenzierungsräume zur Verfügung. Durch die Umsetzung des Brandschutzkonzepts entstehen weitere zwei Differenzierungsräume im O-Trakt. Weiterhin stehen nach dem Bau des Großen Lehrerzimmers, die dezentralen Lehrerzimmer A2.5 und B2.1 zur Differenzierung zur Verfügung, so dass im Gebäudebestand dann sechs Differenzierungsräume realisierbar sind.r den Neubau sind zwei Differenzierungsräume geplant, somit verfügt die KGS künftig über acht Differenzierungsräume. Sofern künftig freie Klassenräume zur Verfügung stünden, werden diese dringend für die Differenzierung benötigt.

 

Gemeinsam mit der Schulleitung der KGS wurde auch die Situation der Fachunterrichtsräume betrachtet, diese ist jedoch derzeit etwas entspannter. Zurzeit liegt im Bereich der Fachunterrichtsräume ein Fehl bei den naturwissenschaftlichen Räumen vor. Im Bereich des B-Trakts sollen eine Schulküche und ein Speisesaal in zwei NW-Räume umgebaut werden. Eine Berechnung der NW-Räume ist in der Anlage 5 beigefügt.

 

Im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme könnte für die KGS ein weiteres Raumproblem gelöst werden.

Die KGS strebt an, die Räume für den Musikunterricht künftig an einer Stelle zu zentralisieren. Im jetzigen Gebäudebestand ist dies nicht möglich. Weiterhin ist die Unterrichtssituation in den für den Musikunterricht vorgesehenen Räumen derzeit teilweise unglücklich gelöst.

In der Waldstraße findet Unterricht im Sporttheorieraum statt, hier kommt es immer wieder zu Störungen sowohl des Sport- als auch des Musikunterrichts.

Der Musikraum B1.7 musste aufgrund des Brandschutzkonzepts mit einer Bypass-Tür ausgestattet werden. Durch die Bypass-Tür wird der Nachbarraum durch den Musikunterricht gestört.

Zur Zentralisierung der Musikräume sollte der Musikraum 2 ebenfalls in einen Neubau umgesiedelt werden, dieser Raum würde dann vom Darstellenden Spiel  genutzt werden und der Raum C0.6 steht dadurch wieder als allgemeiner Unterrichtsraum zur Verfügung, ebenso wie der B1.7 und der Sporttheorieraum, der aufgrund des Brandschadens schon jetzt als allgemeiner Unterrichtsraum genutzt wird.

Bezogen auf die Anzahl der Räume wirkt sich diese Maßnahme neutral aus.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Musikräume nicht mit 64 m², sondern mit 80 m² geplant werden.

 

Aus den oben dargestellten Umständen ergibt sich für einen Neubau an der KGS Sehnde folgender Raumbedarf:

- 13 allgemeine Unterrichtsräume à 64 m²

- 3 Musikräume à 80 m²

- 2 Differenzierungsräume à 20 m²

- 2 Lehrmittelsammlungen à 20 m²

 

Weiterhin sind ein Sanitärbereich, ein Putzmittelraum und die für die Erschließung notwendigen Räumlichkeiten vorzusehen.

 

Nachrichtlich sei erwähnt, dass aufgrund des Brandschutzkonzepts die vorhandenen Dachböden nicht mehr als Lagerräume genutzt werden dürfen. Dies führt dazu, dass ein großer Mangel an Lagerfläche vorhanden ist. Ggf. könnte bei einem Neubau dies bei der Dachkonstruktion berücksichtigt werden.

 

Seitens der Verwaltung wurde für einen möglichen Erweiterungsbau der KGS Sehnde den Fraktionen eine Matrix für eine Standortentscheidung vorgelegt.

Die Vor- und Nachteile von 13 unterschiedlichen Varianten wurden beleuchtet, wobei sich zwei Standorte als besonders geeignet erwiesen haben.

 

Zum einen ein Neubau auf dem Grundstück des Gartens der katholischen Kirche, sofern die Stadt Sehnde über dieses Grundstück verfügen kann. Die Abstimmung mit der Kirche wird derzeit vorgenommen.

Zum anderen besteht die Möglichkeit zwischen dem Bonhoefferhaus und der Mensa ein weiteres Gebäude zu errichten, ggf. mit Abriss oder Teilabriss des Bonhoefferhauses. Dies ist jedoch durch ein Architekturbüro im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachzuweisen.

Sollten jedoch Teile des Bonhoefferhauses aufgrund der Wirtschaftlichkeit abgerissen werden, so sind diese Gebäudeteile (Krippe, Kinder- und Jugendtreff, Saal) ebenfalls neu zu errichten.

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 sieht folgende berücksichtigte Kosten für das Projekt vor:

2016: 250.000 Euro überwiegend für Planungskosten

2017: 1,80 Mio. Euro

2018: 1,95 Mio. Euro

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Haushaltsplanberatung 2016

Haushaltsplanberatung 2016

Aufwendungen

Haushaltsplanberatung 2016

Haushaltsplanberatung 2016

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsplanberatung 2016

Haushaltsplanberatung 2016

Auszahlungen

Haushaltsplanberatung 2016

Haushaltsplanberatung 2016

 

 


Anlage/n:

1 - HS und RS Standardraumprogramm 2013

2 - Gym Standardraumprogramm 2013

3 - Prognose Raumbedarf KGS

4 - Prognose Schülerzahlen KGS

5 - Raumkalkulation NW

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - HS und RS Standardraumprogramm 2013 (56 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Gym Standardraumprogramm 2013 (56 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Prognose Raumbebarf KGS (4 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Prognose Schülerzahlen KGS (11 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Raumkalkulation NW (38 KB)    
Stammbaum:
2015/0320   Bauliche Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2015/0320-1   Bauliche Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2015/0320-2   Bauliche Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2015/0320-3   Bauliche Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2015/0320-4   Bauliche Erweiterung der Kooperativen Gesamtschule Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage