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Vorlage - 2015/0317  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 311 "Feldstr./Teichstr.", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
04.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
10.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
311_2_Feldstr_Teichstr_GB
BV2015-0317_311-2Entwurfsbeschluss-Anlage

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311Feldstr./Teichstr.“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der  2. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der 2. Änderung soll das Baugebiet „Heidering“ um den ehemaligen Spielplatz als Bauplatz erweitert werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die Fläche im Südosten des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ als öffentliche Grünfläche – Spielplatz festgesetzt. Die Spielplatzfläche wird nicht mehr benötigt (vgl. Spielplatzkonzept der Stadt Sehnde). Mit der 2. Änderung soll diese Fläche einer Bebauung zugeführt werden. Hierzu ist der Bebauungsplan zu ändern. Mit der Änderung soll eine Baufläche festgesetzt werden. Der festgesetzte Fußweg wird in den Geltungsbereich der Änderung einbezogen und soll mit Überfahrrechten zur Erschließung des neuen Baugrundstückes dienen.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 311Feldstr./Teichstr.“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

28.500,00

2.000,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

28.500,00

2.000,00

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 311_2_Feldstr_Teichstr_GB (149 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BV2015-0317_311-2Entwurfsbeschluss-Anlage (777 KB)