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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0317
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 2. Änderung soll das Baugebiet „Heidering“ um den ehemaligen Spielplatz als Bauplatz erweitert werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die Fläche im Südosten des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ als öffentliche Grünfläche – Spielplatz festgesetzt. Die Spielplatzfläche wird nicht mehr benötigt (vgl. Spielplatzkonzept der Stadt Sehnde). Mit der 2. Änderung soll diese Fläche einer Bebauung zugeführt werden. Hierzu ist der Bebauungsplan zu ändern. Mit der Änderung soll eine Baufläche festgesetzt werden. Der festgesetzte Fußweg wird in den Geltungsbereich der Änderung einbezogen und soll mit Überfahrrechten zur Erschließung des neuen Baugrundstückes dienen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstr./Teichstr.“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans
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