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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0306  

Betreff: Ernennung von Gerald Lehrke zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bolzum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
05.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Bolzum ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Herr Gerald Lehrke wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2021 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bolzum ernannt.

 


Sachverhalt:

 Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Gerald Lehrke als Ortsbrandmeister endet am

31. Dezember 2015. Der Ortsbrandmeister ist daher neu zu ernennen.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bolzum hat am 2. Oktober 2015 Herrn Lehrke

erneut zur Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat

auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters

über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das

Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren

(Feuerwehrverordnung - FwVo -) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der

Funktion werden von Herrn Lehrke erfüllt.

Der Regionsbrandmeister stimmt der erneuten Ernennung zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: