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Auszug - Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss:
1) Beschlüsse zu den Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB, Nachtrag:
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH- Schreiben vom 17.11.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung mit Ergänzung dazu.
Abstimmungsergebnis:
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