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Auszug - Bebauungsplan Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - Satzungsbeschluss
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1) Beschlüsse zu den Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB, Nachtrag:
TÖB: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst - Schreiben vom 14.08.2015 und 04.11.2015 (Auswertung Luftbilder)
Beschluss:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
2) Satzungsbeschluss (neu): Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht mit den Ergänzungen dazu.
Abstimmungsergebnis:
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