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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) -Absicht der Einziehung-
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt von dem Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum „Wolfeshorn“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 24 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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