Ausschreibungsergebnisse
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A vom Auftraggeber folgende Informationen i. S. einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet. Mehr Info



